Steuertipps
Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen und bewährten Praktiken in der Steuerberatung und im Finanzwesen. Unsere Artikel bieten praxisnahe Tipps und fundierte Analysen.
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Die Belegaufbewahrungspflicht ist ein zentrales Thema für Unternehmen und Selbstständige. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch dem Schutz vor möglichen Steuernachforderungen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen. Es ist von großer Bedeutung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um einen Überblick über die Pflichten zu behalten und unnötige Risiken zu vermeiden.
In den letzten Jahren hat sich die Welt der sozialen Medien rasant entwickelt, und mit ihr ist der Beruf des Influencers/der Influencerin entstanden. Damit gewinnen auch steuerliche Fragen für diese Berufsgruppe an Bedeutung. Insbesondere der enge Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der privaten Lebensführung, stellen Herausforderungen in der Besteuerung der Einkünfte dar.
In der Welt der Steuern kann es für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung sein, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast zu verstehen und (richtig) zu nutzen. Eine Möglichkeit dies zu tun, besteht darin, die Kosten für Steuerberatung als Sonderausgaben geltend zu machen. Doch wann genau liegt eine Sonderausgabe vor, und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit **Wirkung ab 18.9.2024** der **Basiszinssatz** um 0,85%-Punkte von 3,88% **auf 3,03%** gesenkt.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kund¬mach¬ung im BGBl) bereits vor. Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte
In unserer letzten Ausgabe der KlientenINFO haben wir die automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs dargestellt. Zusätzlich ergibt sich aus dem Ministerratsbeschluss vom 4.7.2024 eine Reihe von weiteren Entlastungsmaßnahmen zur Inflationsabgeltung ab 1.1.2025. Diese finden sich nunmehr in dem am 18.9.2024 vom Nationalrat beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2025.
Für Unternehmen und Selbstständige spielen Steuerfreibeträge eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Steuerlast. In Österreich gibt es zwei zentrale Freibeträge, die sowohl für kleine Betriebe als auch für größere Unternehmen relevant sind: der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.
Als Ärztin oder Arzt tragen Sie eine doppelte Verantwortung: Sie kümmern sich um das Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten und sind zugleich Unternehmerin bzw Unternehmer. Diese unternehmerische Seite bringt viele steuerliche Verpflichtungen mit sich, die entscheidend für den Erfolg Ihrer Praxis sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Themen, die Sie kennen sollten, um sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können – die medizinische Versorgung.
Terminübersicht
Nachdem das AbgÄG 2023 eine Regelung für die Einlage von Wirtschaftsgütern in Personenge-sellschaften getroffen hat (siehe KlientenINFO 7/2023, Pkt 4.3.), wurde nun mit dem AbgÄG 2024 der umgekehrte Vorgang, also die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Per-sonengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt. Die Regelung, mit der eine gesetzliche Deckung für die bestehende Verwaltungspraxis der Finanz geschaffen wurde, sieht wie folgt aus: Es ist festzustellen, in welchem Ausmaß der Gesellschafter an der Personengesell-schaft vermögensmäßig beteiligt ist; dieser Prozentsatz ist die „Eigenquote“.
Wir informieren Sie über die neue Zuständigkeit des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) für bestimmte Vorabentscheidungsersuchen und über ein Urteil betreffend die Umsatzsteuerschuld bei einer Scheinrechnung.
Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen **Gewinnfreibetrag** (bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) geltend machen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung einer Nachversteuerung des Gewinnfreibetrags bei Unternehmensübertragungen aufzeigen.
Im Rahmen der Gesetzwerdung des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sind im Vergleich zum Begutachtungsentwurf noch einige Punkte präzisiert worden. Über die Themen Lebensmittelspenden, Kleinunternehmerregelung über die EU-Grenze und Fristenverlängerung für Abgabenerklärungen haben wir in der letzten Ausgabe der KlientenINFO (3/2024 Pkt 3) bereits berichtet. Nun folgen weitere Highlights zur Einkommen– und Körperschaftsteuer.
In der abgabenrechtlichen Betrugsbekämpfung werden die Schlingen enger gezogen. Zur weiteren Eindämmung des Unwesens von Scheinfirmen wird ein neuer Tatbestand in das Betrugsbekämpfungsgesetz aufgenommen, die Finanzstrafen erhöht und die sv-rechtliche Definition von Scheinunternehmen im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz mit den entsprechenden Konsequenzen verankert.
Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflation beträgt 5%. Diese berechnet sich aus dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten zwischen Juli 2023 und Juni 2024. Aufbauend auf den Wirtschaftsprognosen für 2024 und 2025 ergibt sich folgendes: Das Gesamtvolumen der kalten Progression im Jahr 2025 beläuft sich auf € 1.989 Mio, davon werden 2/3 durch die automatische Anpassung ausgeglichen. Die Differenz von € 651 Mio ist durch gesonderte Maßnahmen auszugleichen. Der seit 4.7.2024 vorliegende Ministerratsvortrag (MRV) sieht dafür einige Schwerpunkte vor.
Die meisten Umsätze von Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/Zahnärzten, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, etc. sind sogenannt unecht umsatzsteuerbefreit. Unecht umsatzsteuerbefreit bedeutet, dass diese Berufsgruppen, für die von ihnen erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer verrechnen dürfen, jedoch gleichzeitig keinen Vorsteuerabzug für Investitionen und laufenden Ausgaben haben. Die unechte Steuerbefreiung setzt voraus, dass eine berufsrechtliche Qualifikation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt oder Dentistin/Dentist vorliegt. Eine Eintragung in die Ärzteliste ist nicht Voraussetzung. Von der Umsatzsteuer befreit ist die Ausübung des Arztberufs nach dem ÄrzteG. Umfasst ist jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird.
Die Wahl eines geeigneten Steuerberaters ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Unternehmen und Selbstständige. Der Steuerberater ist nicht nur ein Experte für Steuerfragen, sondern hilft auch bei strategischen Finanzentscheidungen, Buchhaltungsaufgaben. Er unterstützt Sie genauso bei der Sicherung und Optimierung des wirtschaftlichen Erfolgs. Gerade in Wien gibt es eine Vielzahl von Steuerberatern, doch nicht jeder passt zu den individuellen Anforderungen eines Unternehmens. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie den passenden Steuerberater in Wien finden und worauf man bei der Auswahl besonders achten sollte.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ mit dem Ziel, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen, wobei auch Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche geschaffen werden.
Schüler und Studenten sind froh, in den Ferien einen lukrativen Ferienjob zu finden. Für die Eltern stellt sich die Frage, wieviel (studierende) Kinder verdienen dürfen, ohne dass Gefahr für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Studienbeihilfe besteht.
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unterstützt Neu-Gründeri:innen. Von der zündenden Idee bis zur erfolgreichen eigenen Firma ist es ein weiter Weg. Nutze das Angebot und schütze dich vor teuren Steuersünden.