Steuertipps
Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen und bewährten Praktiken in der Steuerberatung und im Finanzwesen. Unsere Artikel bieten praxisnahe Tipps und fundierte Analysen.
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Bei Geschäftsessen stellt sich oft die Frage: Welche Kosten sind steuerlich absetzbar und welche nicht? Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich hierbei zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Damit Sie keine Frist zum Jahresende übersehen, werfen Sie noch einen Blick auf die folgende Übersicht. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Diesmal haben wir aktuelle Judikate zu den Themen GmbH-Geschäftsführer und ImmoESt sowie Vorsteuerabzug bei Nutzungsüberlassung ausgewählt.
Homeoffice wird zum Telearbeitsplatz Die derzeitige Regelung betreffend regelmäßige Arbeitsleistung „in der eigenen Wohnung“ wird als Homeoffice bezeichnet und hat seit der Corona-Epidemie einen fixen Stellenwert in der Arbeitswelt erlangt. Alle Regelungen gelten ab 2024 unbefristet weiter (zB Homeoffice-Pauschale wird Telearbeitspauschale).
Durch die Delegierte Richtlinie der EU-Kommission 2023/2775 werden ab dem 1.1.2024 die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz um 25% erhöht. Nun trat die schon seit längerem erwartete UGB-Schwellenwerte-Verordnung des BMJ (endlich) in Kraft.
Im Juli 2024 wurde die Steuerreporting-Verordnung vom BMF erlassen. Damit soll ab dem Kalenderjahr 2025 die gesetzlich vorgesehene Steuerbescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einheitlich geregelt werden. Die uns allen bekannte und für viele mysteriöse sogenannte „Verlustausgleichsbescheinigung“, die je nach Bankinstitut eine unterschiedliche Ausgestaltung hatte, gehört somit ab dem Kalenderjahr 2025 der Vergangenheit an.
Im Folgenden ein Überblick der mit 1.1.2025 geltenden einkommensteuerlichen Änderungen und wichtigen Werten für das Jahr 2025.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine umfassende Änderung der bestehenden nationalen Kleinunternehmerregelung vorgenommen und eine einheitliche EU-Regelung für Kleinunternehmer innerhalb der EU umgesetzt. Da die neuen Regelungen ab 1.1.2025 gelten, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen verschaffen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist aufregend, aber auch voller Herausforderungen. Ohne die richtige Unterstützung können schnell kostspielige Fehler passieren. Die Initiative „Niemals ohne Steuerberater:in!“ zeigt, wie wichtig professionelle Beratung von Anfang an ist – und warum sie sich auszahlt.
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist seit der Veranlagung 2020 im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich. Sie ist ein attraktives Modell für kleine Unternehmen da sie eine einfache Möglichkeit bietet, die steuerlichen Verpflichtungen zu reduzieren, indem pauschale Betriebsausgaben angesetzt werden können. Besonders für Unternehmer mit überschaubarem Umsatz ist diese Regelung eine praktische Alternative zur aufwändigen Buchhaltung.
Die Belegaufbewahrungspflicht ist ein zentrales Thema für Unternehmen und Selbstständige. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch dem Schutz vor möglichen Steuernachforderungen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen. Es ist von großer Bedeutung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um einen Überblick über die Pflichten zu behalten und unnötige Risiken zu vermeiden.
In den letzten Jahren hat sich die Welt der sozialen Medien rasant entwickelt, und mit ihr ist der Beruf des Influencers/der Influencerin entstanden. Damit gewinnen auch steuerliche Fragen für diese Berufsgruppe an Bedeutung. Insbesondere der enge Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der privaten Lebensführung, stellen Herausforderungen in der Besteuerung der Einkünfte dar.
In der Welt der Steuern kann es für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung sein, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast zu verstehen und (richtig) zu nutzen. Eine Möglichkeit dies zu tun, besteht darin, die Kosten für Steuerberatung als Sonderausgaben geltend zu machen. Doch wann genau liegt eine Sonderausgabe vor, und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit **Wirkung ab 18.9.2024** der **Basiszinssatz** um 0,85%-Punkte von 3,88% **auf 3,03%** gesenkt.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kund¬mach¬ung im BGBl) bereits vor. Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte
In unserer letzten Ausgabe der KlientenINFO haben wir die automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs dargestellt. Zusätzlich ergibt sich aus dem Ministerratsbeschluss vom 4.7.2024 eine Reihe von weiteren Entlastungsmaßnahmen zur Inflationsabgeltung ab 1.1.2025. Diese finden sich nunmehr in dem am 18.9.2024 vom Nationalrat beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2025.
Für Unternehmen und Selbstständige spielen Steuerfreibeträge eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Steuerlast. In Österreich gibt es zwei zentrale Freibeträge, die sowohl für kleine Betriebe als auch für größere Unternehmen relevant sind: der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.
Als Ärztin oder Arzt tragen Sie eine doppelte Verantwortung: Sie kümmern sich um das Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten und sind zugleich Unternehmerin bzw Unternehmer. Diese unternehmerische Seite bringt viele steuerliche Verpflichtungen mit sich, die entscheidend für den Erfolg Ihrer Praxis sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Themen, die Sie kennen sollten, um sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können – die medizinische Versorgung.
Terminübersicht
Nachdem das AbgÄG 2023 eine Regelung für die Einlage von Wirtschaftsgütern in Personenge-sellschaften getroffen hat (siehe KlientenINFO 7/2023, Pkt 4.3.), wurde nun mit dem AbgÄG 2024 der umgekehrte Vorgang, also die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Per-sonengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt. Die Regelung, mit der eine gesetzliche Deckung für die bestehende Verwaltungspraxis der Finanz geschaffen wurde, sieht wie folgt aus: Es ist festzustellen, in welchem Ausmaß der Gesellschafter an der Personengesell-schaft vermögensmäßig beteiligt ist; dieser Prozentsatz ist die „Eigenquote“.