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Montag, 17.02.2025

Arztrechnungen steuerlich absetzen: So werden Krankheitskosten zur finanziellen Entlastung

Medizinische Ausgaben können das Haushaltsbudget stark belasten. Doch das österreichische Steuerrecht schafft Abhilfe: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arztrechnungen und andere Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Von eigenen Behandlungen bis hin zu Ausgaben für unterhaltsberechtigte Angehörige – diese Regelung bietet die Möglichkeit, finanzielle Belastungen deutlich zu reduzieren. Dabei gilt es, die Voraussetzungen zu kennen und von den Vorteilen optimal zu profitieren.

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit

Damit Arztrechnungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Außergewöhnlichkeit: Die Kosten müssen über das hinausgehen, was bei vergleichbaren Steuerpflichtigen üblicherweise anfällt. Typische Beispiele sind Krankheitskosten oder medizinisch notwendige Eingriffe.

  • Zwangsläufigkeit: Die Ausgaben müssen notwendig und unvermeidbar sein, etwa bei einer medizinischen Notwendigkeit. Freiwillige Behandlungen, wie kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, sind nicht absetzbar.

  • Wirtschaftliche Belastung: Die Kosten müssen eine erhebliche Beeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit darstellen. Dieser Aspekt wird durch den sogenannten Selbstbehalt geregelt, der je nach Einkommen variiert.

Welche Kosten können berücksichtigt werden?

  • Eigene Arztrechnungen: Kosten für eigene medizinische Behandlungen sind absetzbar, sofern sie die obigen Bedingungen erfüllen.

  • Kosten für Kinder oder (Ehe-)Partnern: Auch Arztrechnungen für unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Kinder oder Ehepartner), die in selben Haushalt leben, können geltend gemacht werden. Wichtig: Die wirtschaftliche Belastung muss beim Steuerpflichtigen liegen.

Selbstbehalt und Ausnahmen

Der Selbstbehalt ist der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, den man selbst tragen musst. Nur Kosten, die diesen Betrag übersteigen, sind steuerlich absetzbar. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen:

  • Einkommen bis 7.300 €: 6%

  • Einkommen zwischen 7.301 € und 14.600 €: Selbstbehalt von 8 %

  • Einkommen zwischen 14.601 € und 36.400 €: Selbstbehalt von 10 %

  • Einkommen über 36.400 €: Selbstbehalt von 12 %

Kosten ohne Selbstbehalt

Einige Krankheitskosten können ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Heilbehelfe:

    • Brillen oder Kontaktlinsen (mit ärztlicher Verordnung)

    • Prothesen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe

    • Rollstühle, Gehhilfen oder andere medizinische Hilfsmittel

  • Therapiekosten:

    • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (bei ärztlicher Verordnung)

    • Psychotherapie oder psychologische Beratung (wenn medizinisch notwendig)

  • Operationen:

    • Operationen, die zur Heilung oder Linderung von Krankheiten erforderlich sind, wie Augenoperationen oder Zahnsanierungen

  • Rehabilitationsmaßnahmen:

    • Kosten für Reha-Aufenthalte (bei ärztlicher Verordnung)

    • Fahrten zu Reha-Einrichtungen oder Therapien

  • Medikamente:

    • Ärztlich verschriebene Arzneimittel, die zur Behandlung einer Krankheit notwendig sind

    • Homöopathische oder alternative Medikamente (mit ärztlicher Verordnung)

  • Diätkosten:

    • Zusätzliche Kosten für medizinisch notwendige Diäten, z. B. bei Zöliakie oder Diabetes

  • Kuraufenthalte:

    • Kosten für Kuren, wenn diese medizinisch notwendig sind, z. B. bei chronischen Erkrankungen

  • Heilverfahren im Ausland:

  • Falls eine Behandlung im Inland nicht möglich ist, können auch Ausgaben für medizinische Behandlungen im Ausland abgesetzt werden

Kosten mit Selbstbehalt

Andere Krankheitskosten unterliegen dem Selbstbehalt (6 % bis 12 % des Einkommens). Nur Beträge, die diesen Selbstbehalt übersteigen, können abgesetzt werden.

Nicht geltend gemacht werden können

  • Vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Impfungen)

  • Mundhygiene

  • Wellness- und Sport-Angebote

  • Schönheitsoperationen

  • Verhütungsmittel

Erforderliche Unterlagen

Damit man die Kosten steuerlich geltend machen kannst, werden benötigt:

  • Kopien der Rechnungen und Zahlungsnachweise

  • Ärztliche Bestätigungen, die die medizinische Notwendigkeit belegen (falls erforderlich)

Tipp: Bewahren Sie sämtliche Belege für alle Ausgaben sorgfältig auf, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung, deren Behandlung oder Heilung stehen.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten bietet eine praktische Möglichkeit, finanzielle Belastungen durch medizinische Ausgaben zu reduzieren. Mit einer klaren Dokumentation und den richtigen Nachweisen können die bestehenden Regelungen optimal genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen – ein Gewinn für die Gesundheit und die Finanzen!

 

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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