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Montag, 02.12.2024

Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist seit der Veranlagung 2020 im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich. Sie ist ein attraktives Modell für kleine Unternehmen da sie eine einfache Möglichkeit bietet, die steuerlichen Verpflichtungen zu reduzieren, indem pauschale Betriebsausgaben angesetzt werden können. Besonders für Unternehmer mit überschaubarem Umsatz ist diese Regelung eine praktische Alternative zur aufwändigen Buchhaltung.

 

Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung

Die pauschale Gewinnermittlung kann für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb angewendet werden. Ausgenommen sind Einkünfte aus einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführerin/Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied oder Stiftungsvorstand.

Anwendbar ist die Regelung auf Unternehmen deren laufende Umsätze im Veranlagungszeitraum höchstens EUR 40.000,00 (ab 01.01.2025 EUR 55.000,00) betragen. Es sind alle Umsätze - außer Hilfsgeschäfte einschließlich Geschäftsveräußerungen – in die Berechnung der 40.000 Euro-Grenze (ab 01.01.2025 EUR 55.000,00), miteinzubeziehen.

Die Pauschalierung ist unabhängig davon anwendbar, ob in der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird oder nicht. Die Pauschalierung in der Einkommensteuer kann daher auch dann angewendet werden, wenn die Umsatzsteuerbefreiung nur deswegen nicht anwendbar ist,

  • weil auch Umsätze erzielt wurden, die als Einkünfte nicht von der Pauschalierung betroffen sind (z.B. Vermietungseinkünfte) oder

  • weil auf das Anwenden der Umsatzsteuerbefreiung verzichtet wurde.

 

Gewinnermittlung und Betriebsausgaben

Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz aus den Betriebseinnahmen und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben. Die wesentlichen Eckpunkte hierfür sind:

  • Das Betriebsausgabenpauschale beträgt 45% der Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer), für Dienstleistungsbetriebe 20% der Betriebseinnahmen.

  • Die Höhe des Pauschales ist ab der Veranlagung 2021 mit pauschalen Betriebsausgaben von EUR 18.900,00, bei Dienstleistungsbetrieben mit EUR 8.400,00 gedeckelt (die Einordnung als Dienstleistungsbetrieb, erfolgt durch die Dienstleistungsbetriebe-Verordnung des Finanzministers).

  • Zusätzlich zum Pauschale werden die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag gewinnmindernd berücksichtigt.  

  • Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht, vermindern die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Betriebsausgaben, da sie in tatsächlicher Höhe abgezogen werden können.

  • Ab der Veranlagung 2022 können auch das Arbeitsplatzpauschale und die 50% Pauschale für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte abgezogen werden, sofern eine betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht werden kann. 

 

Vorteile der Kleinunternehmerpauschalierung

Ein wesentlicher Vorteil der Pauschalierung ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Es besteht keine Pflicht zur Führung eines Wareneingangsbuches oder einer Anlagenkartei. Ebenso müssen keine Eingangsrechnungen aufbewahrt und erfasst werden. Unternehmer können die Pauschalierung einfach über das Steuerformular E1a-K geltend machen.

 

Die Kleinunternehmerpauschalierung bietet eine attraktive Möglichkeit, den Gewinn einfach und pauschal zu ermitteln. Mit der Anhebung der Umsatzgrenzen und den zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten wie dem Arbeitsplatzpauschale oder den öffentlichen Verkehrsmitteln ab 2022, wird diese Methode noch attraktiver. Dennoch ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob die Pauschalierung im Vergleich zu einer detaillierten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung steuerlich vorteilhaft ist. Es ist jedoch zu beachten, dass beim freiwilligen Übergang von der Kleinunternehmerpauschalierung auf eine andere Form der Gewinnermittlung, eine erneute Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung frühestens nach Ablauf von drei Wirtschaftsjahren zulässig ist (Sperrfrist).

Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Associate

Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.

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