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Die Weihnachtszeit ist mehr als nur ein festliches Beisammensein – sie bietet auch die perfekte Gelegenheit, Dankbarkeit gegenüber Kund:innen und Mitarbeiter:innen zu zeigen. Weihnachtsgeschenke sind ein Ausdruck der Wertschätzung und können die Bindung zu Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen stärken. Doch bei der Auswahl und der Übergabe von Präsenten gibt es einige steuerliche Feinheiten, die es zu beachten gilt.
Damit Sie keine Frist zum Jahresende übersehen, werfen Sie noch einen Blick auf die folgende Übersicht. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Diesmal haben wir aktuelle Judikate zu den Themen GmbH-Geschäftsführer und ImmoESt sowie Vorsteuerabzug bei Nutzungsüberlassung ausgewählt.
Homeoffice wird zum Telearbeitsplatz Die derzeitige Regelung betreffend regelmäßige Arbeitsleistung „in der eigenen Wohnung“ wird als Homeoffice bezeichnet und hat seit der Corona-Epidemie einen fixen Stellenwert in der Arbeitswelt erlangt. Alle Regelungen gelten ab 2024 unbefristet weiter (zB Homeoffice-Pauschale wird Telearbeitspauschale).
Durch die Delegierte Richtlinie der EU-Kommission 2023/2775 werden ab dem 1.1.2024 die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz um 25% erhöht. Nun trat die schon seit längerem erwartete UGB-Schwellenwerte-Verordnung des BMJ (endlich) in Kraft.
Im Juli 2024 wurde die Steuerreporting-Verordnung vom BMF erlassen. Damit soll ab dem Kalenderjahr 2025 die gesetzlich vorgesehene Steuerbescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einheitlich geregelt werden. Die uns allen bekannte und für viele mysteriöse sogenannte „Verlustausgleichsbescheinigung“, die je nach Bankinstitut eine unterschiedliche Ausgestaltung hatte, gehört somit ab dem Kalenderjahr 2025 der Vergangenheit an.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine umfassende Änderung der bestehenden nationalen Kleinunternehmerregelung vorgenommen und eine einheitliche EU-Regelung für Kleinunternehmer innerhalb der EU umgesetzt. Da die neuen Regelungen ab 1.1.2025 gelten, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen verschaffen.
Im Folgenden ein Überblick der mit 1.1.2025 geltenden einkommensteuerlichen Änderungen und wichtigen Werten für das Jahr 2025.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist aufregend, aber auch voller Herausforderungen. Ohne die richtige Unterstützung können schnell kostspielige Fehler passieren. Die Initiative „Niemals ohne Steuerberater:in!“ zeigt, wie wichtig professionelle Beratung von Anfang an ist – und warum sie sich auszahlt.
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist seit der Veranlagung 2020 im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich. Sie ist ein attraktives Modell für kleine Unternehmen da sie eine einfache Möglichkeit bietet, die steuerlichen Verpflichtungen zu reduzieren, indem pauschale Betriebsausgaben angesetzt werden können. Besonders für Unternehmer mit überschaubarem Umsatz ist diese Regelung eine praktische Alternative zur aufwändigen Buchhaltung.
Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmerinnen und Unternehmer eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Steuerlast zu senken. Er soll Unternehmen ermutigen, in betriebsnotwendige Anschaffungen zu investieren. Doch was passiert, wenn sich die Voraussetzungen ändern oder begünstigte Wirtschaftsgüter vorzeitig veräußert werden? In solchen Fällen greift die sogenannte Nachversteuerung. In diesem Beitrag beleuchten wir, wann eine Nachversteuerung notwendig wird und worauf Sie achten müssen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Belegaufbewahrungspflicht ist ein zentrales Thema für Unternehmen und Selbstständige. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch dem Schutz vor möglichen Steuernachforderungen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen. Es ist von großer Bedeutung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um einen Überblick über die Pflichten zu behalten und unnötige Risiken zu vermeiden.
Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt in vielen Branchen grundlegend verändert – und auch die Steuerberatung bildet hier keine Ausnahme. Durch den Einsatz moderner Technologien können Steuerberatungskanzleien ihre Arbeitsabläufe optimieren, die Zusammenarbeit mit Klienten/Klientinnen effizienter gestalten und den Service insgesamt verbessern. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.
In den letzten Jahren hat sich die Welt der sozialen Medien rasant entwickelt, und mit ihr ist der Beruf des Influencers/der Influencerin entstanden. Damit gewinnen auch steuerliche Fragen für diese Berufsgruppe an Bedeutung. Insbesondere der enge Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der privaten Lebensführung, stellen Herausforderungen in der Besteuerung der Einkünfte dar.
In der Welt der Steuern kann es für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung sein, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast zu verstehen und (richtig) zu nutzen. Eine Möglichkeit dies zu tun, besteht darin, die Kosten für Steuerberatung als Sonderausgaben geltend zu machen. Doch wann genau liegt eine Sonderausgabe vor, und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Choosing a suitable tax advisor is one of the most important decisions for companies and the self-employed. A tax advisor is not only an expert in tax matters, but also helps with strategic financial decisions and accounting tasks. They also support you in securing and optimizing your economic success. There are a large number of tax consultants in Vienna in particular, but not all of them are suitable for the individual requirements of a company. In this article, we will show you how to find the right tax consultant in Vienna and what you should pay particular attention to when choosing one.
Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit **Wirkung ab 18.9.2024** der **Basiszinssatz** um 0,85%-Punkte von 3,88% **auf 3,03%** gesenkt.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kund¬mach¬ung im BGBl) bereits vor. Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte
In unserer letzten Ausgabe der KlientenINFO haben wir die automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs dargestellt. Zusätzlich ergibt sich aus dem Ministerratsbeschluss vom 4.7.2024 eine Reihe von weiteren Entlastungsmaßnahmen zur Inflationsabgeltung ab 1.1.2025. Diese finden sich nunmehr in dem am 18.9.2024 vom Nationalrat beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2025.