Unterhaltsabsetzbetrag: Steuerliche Entlastung für Unterhaltszahler:innen
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist eine wichtige steuerliche Entlastung für Personen, die gesetzlich zum Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet sind. Er ermöglicht, die finanzielle Belastung zu reduzieren und bietet somit wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung von Verpflichtungen.
Wer kann den Unterhaltsabsetzbetrag beanspruchen?
Anspruch: Unterhaltsverpflichtete
Unterhaltsverpflichtet ist eine Person, die für ein nicht haushaltszugehöriges Kind gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Keine Familienbeihilfe: Weder die unterhaltsverpflichtete Person noch ihr/e Partner/in, der/die im selben Haushalt lebt, erhält für das Kind Familienbeihilfe.
Nachweisliche Zahlungen: Der gesetzliche Unterhalt (Alimente) wird nachweislich und vollständig geleistet.
Kinder in der EU/EWR oder Schweiz: Der Unterhaltsabsetzbetrag gilt auch für nicht haushaltszugehörige Kinder, die in EU- oder EWR-Staaten oder in der Schweiz leben.
Kinder außerhalb der EU/EWR/Schweiz: Für Kinder in anderen Ländern steht die Hälfte des angemessenen Unterhalts als außergewöhnliche Belastung zu.
Wie hoch ist der Unterhaltsabsetzbetrag?
Die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags ist abhängig von der Anzahl der Kinder und wird jährlich angepasst, um der Inflation entgegenzuwirken. Für das Jahr 2025 gelten folgende Beträge:
37 Euro pro Monat für das erste Kind,
55 Euro pro Monat für das zweite Kind,
73 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind.
Die Anpassung erfolgt aufgrund der jährlichen Inflationsrate. Für 2025 wurde der Betrag um 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Hinweis: Dieser Absetzbetrag muss nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist eine wertvolle steuerliche Unterstützung für Unterhaltsverpflichtete. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann diese Entlastung effektiv nutzen. Dabei ist es entscheidend, dass alle Unterhaltszahlungen vollständig und nachweisbar erfolgen, um den größtmöglichen Vorteil aus dieser Regelung zu ziehen.
Associate
Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.