Konsequenzen einer verspäteten oder unterlassenen Steuererklärung
Die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung ist für Unternehmen und für Privatpersonen in Österreich nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch essenziell, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt oder gar nicht einreicht, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen – von Verspätungszuschlägen über Zwangsstrafen bis hin zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen.
Einreichungsfristen für Steuererklärungen
Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Feststellungserklärung für Personengesellschaften/-gemeinschaften
Reguläre Fristen:
30. April des Folgejahres (bei papierbasierter Einreichung)
30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung via FinanzOnline)
Auf begründeten Antrag kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren. Dies kann ebenfalls über FinanzOnline beantragt werden.
Steuerpflichtige, die von einer berufsmäßigen Parteienvertretung (z. B. Steuerberater.in) vertreten werden, profitieren durch die Quotenregelung. Diese ermöglicht es, Steuererklärungen bis Ende März (teilweise sogar bis Ende Juni) des zweifolgenden Jahres einzureichen.
Sanktionen bei verspäteter Abgabe
Die Nichteinhaltung der Fristen kann finanzielle Nachteile mit sich bringen, unter anderem:
Verspätungszuschlag
Wird die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben und liegt kein entschuldbarer Grund vor, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verhängen.
Dieser beträgt bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe.
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verspätung und der Bedeutung der Abgabe.
Nur Verspätungszuschläge, die den Betrag von 50 EUR nicht erreichen, sind davon ausgenommen.
Ein Einspruch gegen die Verhängung ist möglich, sofern eine glaubhafte Begründung vorliegt.
Zwangsstrafen
Sollte die Steuererklärung trotz Mahnungen nicht eingereicht werden, kann das Finanzamt eine Zwangsstrafe androhen und festsetzen.
Diese Strafe kann mehrmals verhängt werden, wenn der Steuerpflichtige weiterhin untätig bleibt.
Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Finanzamtes und kann sich mit jeder weiteren Aufforderung erhöhen.
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Bleibt eine Steuererklärung aus, kann das Finanzamt die Steuerbasis nach eigenem Ermessen schätzen. Die geschätzte Steuerlast kann höher als die tatsächlich geschuldete Steuer sein.
Finanzstrafrechtliche Konsequenzen
Wer die Steuererklärung nicht einreicht, riskiert finanzstrafrechtliche Konsequenzen. Je nach Sachverhalt ist eine Abgabenhinterziehung, Abgabenbetrug oder eine Finanzordnungswidrigkeit denkbar.
Bei Vorsatz kann es zu empfindlichen Geldstrafen kommen. Zusätzlich zur fällig werdenden Abgabe werden dann also Finanzstrafen verhängt.
In schweren Fällen drohen sogar gerichtliche Strafen.
Finanzstrafverfahren können sich oft über mehrere Monate, wenn nicht sogar Jahre ziehen.
Selbstanzeige: Chance zur Straffreiheit bei Steuervergehen
Hat man Steuern hinterzogen oder falsche Angaben gemacht, kann man sich mit einer Selbstanzeige vor einer Finanzstrafe schützen.
Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige
Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein:
Darlegung der Verfehlung: Die Selbstanzeige muss den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß darlegen.
Offenlegung bedeutsamer Umstände: Die Bemessungsgrundlagen für die Abgaben müssen klar und verständlich dargelegt werden.
Rechtzeitigkeit: Sie muss vor Entdeckung des Finanzvergehens durch die Behörden erfolgen.
Schadensgutmachung: Die hinterzogenen oder zu wenig gezahlten Steuern müssen vollständig nachgezahlt werden.
Täternennung: Alle beteiligten Personen müssen in der Selbstanzeige explizit benannt werden. Die Selbstanzeige entfaltet nur für diese Personen strafbefreiende Wirkung.
Einbringung bei der zuständigen Behörde: Sollte eine Einbringung bei einer unzuständigen Behörde erfolgen, kann es zur Tatentdeckung kommen und die Rechtzeitigkeit ist gefährdet.
Form und Einbringung der Selbstanzeige
Die Selbstanzeige kann schriftlich oder mündlich eingebracht werden. Es wird strengstens zu einer schriftlichen Selbstanzeige geraten.
Sie muss nicht ausdrücklich als „Selbstanzeige“ bezeichnet sein, aber muss alle Kriterien befolgen.
Was tun bei verspäteter Einreichung von Steuererklärungen?
Falls eine fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen nicht möglich ist, sollten man rasch handeln:
Fristverlängerung beantragen, insbesondere bei nachweisbaren Hindernissen.
Steuerberater:in konsultieren, um mögliche Strafen zu minimieren.
Selbstanzeige in Betracht ziehen, falls Abgaben vorsätzlich nicht deklariert wurden.
So schnell wie möglich nachreichen, um hohe Zuschläge oder Strafen zu vermeiden.
Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist essenziell, um finanzielle Nachteile zu verhindern. Eine verspätete oder unterlassene Abgabe kann zu erheblichen Mehrkosten führen, insbesondere durch Verspätungszuschläge, Zwangsstrafen oder Finanzstrafverfahren. Falls eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde, ist es ratsam, sofort zu reagieren – sei es durch eine Fristverlängerung oder eine Selbstanzeige. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
Associate
Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.