Klienteninfo
Stay informed about the latest developments and best practices in tax consultancy and finance. Our articles provide practical tips and insightful analyses.
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Bei Geschäftsessen stellt sich oft die Frage: Welche Kosten sind steuerlich absetzbar und welche nicht? Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich hierbei zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Die Weihnachtszeit ist mehr als nur ein festliches Beisammensein – sie bietet auch die perfekte Gelegenheit, Dankbarkeit gegenüber Kund:innen und Mitarbeiter:innen zu zeigen. Weihnachtsgeschenke sind ein Ausdruck der Wertschätzung und können die Bindung zu Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen stärken. Doch bei der Auswahl und der Übergabe von Präsenten gibt es einige steuerliche Feinheiten, die es zu beachten gilt.
Damit Sie keine Frist zum Jahresende übersehen, werfen Sie noch einen Blick auf die folgende Übersicht. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Diesmal haben wir aktuelle Judikate zu den Themen GmbH-Geschäftsführer und ImmoESt sowie Vorsteuerabzug bei Nutzungsüberlassung ausgewählt.
Homeoffice wird zum Telearbeitsplatz Die derzeitige Regelung betreffend regelmäßige Arbeitsleistung „in der eigenen Wohnung“ wird als Homeoffice bezeichnet und hat seit der Corona-Epidemie einen fixen Stellenwert in der Arbeitswelt erlangt. Alle Regelungen gelten ab 2024 unbefristet weiter (zB Homeoffice-Pauschale wird Telearbeitspauschale).
Durch die Delegierte Richtlinie der EU-Kommission 2023/2775 werden ab dem 1.1.2024 die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz um 25% erhöht. Nun trat die schon seit längerem erwartete UGB-Schwellenwerte-Verordnung des BMJ (endlich) in Kraft.
Im Juli 2024 wurde die Steuerreporting-Verordnung vom BMF erlassen. Damit soll ab dem Kalenderjahr 2025 die gesetzlich vorgesehene Steuerbescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einheitlich geregelt werden. Die uns allen bekannte und für viele mysteriöse sogenannte „Verlustausgleichsbescheinigung“, die je nach Bankinstitut eine unterschiedliche Ausgestaltung hatte, gehört somit ab dem Kalenderjahr 2025 der Vergangenheit an.
Im Folgenden ein Überblick der mit 1.1.2025 geltenden einkommensteuerlichen Änderungen und wichtigen Werten für das Jahr 2025.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine umfassende Änderung der bestehenden nationalen Kleinunternehmerregelung vorgenommen und eine einheitliche EU-Regelung für Kleinunternehmer innerhalb der EU umgesetzt. Da die neuen Regelungen ab 1.1.2025 gelten, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen verschaffen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist aufregend, aber auch voller Herausforderungen. Ohne die richtige Unterstützung können schnell kostspielige Fehler passieren. Die Initiative „Niemals ohne Steuerberater:in!“ zeigt, wie wichtig professionelle Beratung von Anfang an ist – und warum sie sich auszahlt.
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist seit der Veranlagung 2020 im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich. Sie ist ein attraktives Modell für kleine Unternehmen da sie eine einfache Möglichkeit bietet, die steuerlichen Verpflichtungen zu reduzieren, indem pauschale Betriebsausgaben angesetzt werden können. Besonders für Unternehmer mit überschaubarem Umsatz ist diese Regelung eine praktische Alternative zur aufwändigen Buchhaltung.
Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmerinnen und Unternehmer eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Steuerlast zu senken. Er soll Unternehmen ermutigen, in betriebsnotwendige Anschaffungen zu investieren. Doch was passiert, wenn sich die Voraussetzungen ändern oder begünstigte Wirtschaftsgüter vorzeitig veräußert werden? In solchen Fällen greift die sogenannte Nachversteuerung. In diesem Beitrag beleuchten wir, wann eine Nachversteuerung notwendig wird und worauf Sie achten müssen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Belegaufbewahrungspflicht ist ein zentrales Thema für Unternehmen und Selbstständige. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch dem Schutz vor möglichen Steuernachforderungen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen. Es ist von großer Bedeutung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um einen Überblick über die Pflichten zu behalten und unnötige Risiken zu vermeiden.
Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt in vielen Branchen grundlegend verändert – und auch die Steuerberatung bildet hier keine Ausnahme. Durch den Einsatz moderner Technologien können Steuerberatungskanzleien ihre Arbeitsabläufe optimieren, die Zusammenarbeit mit Klienten/Klientinnen effizienter gestalten und den Service insgesamt verbessern. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit **Wirkung ab 18.9.2024** der **Basiszinssatz** um 0,85%-Punkte von 3,88% **auf 3,03%** gesenkt.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kund¬mach¬ung im BGBl) bereits vor. Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte
In unserer letzten Ausgabe der KlientenINFO haben wir die automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs dargestellt. Zusätzlich ergibt sich aus dem Ministerratsbeschluss vom 4.7.2024 eine Reihe von weiteren Entlastungsmaßnahmen zur Inflationsabgeltung ab 1.1.2025. Diese finden sich nunmehr in dem am 18.9.2024 vom Nationalrat beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2025.
Für Unternehmen und Selbstständige spielen Steuerfreibeträge eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Steuerlast. In Österreich gibt es zwei zentrale Freibeträge, die sowohl für kleine Betriebe als auch für größere Unternehmen relevant sind: der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.
Mit **1.11.2024** tritt ein neuer Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft. Der Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages umfasst sowohl Arbeiter:innen als auch Angestellte. Es wird sohin keine getrennten Kollektivverträge mehr geben. Im Nachfolgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Aktuell dürfen ukrainische Vertriebene, die im Besitz einer sogenannten Blauen Karte ("Ausweis für Vertriebene") sind, ohne weitere Beschäftigungsbewilligung am österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden.