Umsatzsteuer (USt)
Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen und bewährten Praktiken in der Steuerberatung und im Finanzwesen. Unsere Artikel bieten praxisnahe Tipps und fundierte Analysen.
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Die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung ist für Unternehmen und für Privatpersonen in Österreich nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch essenziell, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt oder gar nicht einreicht, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen – von Verspätungszuschlägen über Zwangsstrafen bis hin zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen.
Die Neuerungen bezüglich der EU-weiten Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025 haben wir bereits in der Ausgabe 6/2024 der KlientenInfo dargestellt. Auf die Themen Umsatzsteuerpflicht bei Gutscheinen und Vor¬steueranspruch bei teuren E-Autos wird im Folgenden eingegangen.
Als Ärztin oder Arzt tragen Sie eine doppelte Verantwortung: Sie kümmern sich um das Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten und sind zugleich Unternehmerin bzw Unternehmer. Diese unternehmerische Seite bringt viele steuerliche Verpflichtungen mit sich, die entscheidend für den Erfolg Ihrer Praxis sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Themen, die Sie kennen sollten, um sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können – die medizinische Versorgung.
Die meisten Umsätze von Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/Zahnärzten, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, etc. sind sogenannt unecht umsatzsteuerbefreit. Unecht umsatzsteuerbefreit bedeutet, dass diese Berufsgruppen, für die von ihnen erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer verrechnen dürfen, jedoch gleichzeitig keinen Vorsteuerabzug für Investitionen und laufenden Ausgaben haben. Die unechte Steuerbefreiung setzt voraus, dass eine berufsrechtliche Qualifikation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt oder Dentistin/Dentist vorliegt. Eine Eintragung in die Ärzteliste ist nicht Voraussetzung. Von der Umsatzsteuer befreit ist die Ausübung des Arztberufs nach dem ÄrzteG. Umfasst ist jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird.