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Dienstag, 08.10.2024

Steuerliche Herausforderungen für Ärztinnen und Ärzte

Als Ärztin oder Arzt tragen Sie eine doppelte Verantwortung: Sie kümmern sich um das Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten und sind zugleich Unternehmerin bzw Unternehmer.

Diese unternehmerische Seite bringt viele steuerliche Verpflichtungen mit sich, die entscheidend für den Erfolg Ihrer Praxis sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Themen, die Sie kennen sollten, um sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können – die medizinische Versorgung.

 

Einkommensteuer

Ein wesentlicher Bereich ist die Einkommensteuer. Als freiberufliche Mediziner erzielen Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sei es durch Ihre Privatordination oder durch Vertretungstätigkeiten. Diese Einnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung erfasst werden. Zur Ermittlung des Gewinns gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Praxisgröße und Komplexität gewählt werden können.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ist dabei eine der gängigsten Methoden. Sie ist unkompliziert, da sie den Gewinn durch die einfache Gegenüberstellung von zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben ermittelt. Dies ist besonders für kleinere Praxen, die keine aufwendige Buchführung benötigen, attraktiv.

Eine Alternative stellt die Basispauschalierung dar, bei der – je nach genauer Tätigkeit – pauschal 6 oder 12 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Diese Methode ist besonders dann sinnvoll, wenn nur wenige Ausgaben vorliegen.

Für kleinere Praxen mit einem Umsatz von weniger als 35.000 Euro bietet sich zudem die Kleinunternehmerpauschalierung an, bei der – je nach genauer Tätigkeit – 20 oder 45 Prozent der Einnahmen als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.

Bei allen genannten Gewinnermittlungsarten darf außerdem der Grundfreibetrag von 15 Prozent des Gewinnes (maximal aber EUR 4.950,00) abgezogen werden. Bei der EAR darf zusätzlich noch ein investitionsbedingter Grundfreibetrag beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Details dazu finden Sie in einem separaten Blogbeitrag.

 

Umsatzsteuer

Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es für Ärzte besondere Regelungen. Ärztliche Leistungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Behandlungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch keine Vorsteuer abziehen dürfen. Diese unechte Steuerbefreiung gilt für Untersuchungen, Behandlungen und operative Eingriffe. Doch es gibt Ausnahmen: Tätigkeiten wie Vorträge oder schriftstellerische Arbeiten sowie Konsulententätigkeiten unterliegen beispielsweise der Umsatzsteuer.

 

Sozialversicherung

Ein weiterer wichtiger Aspekt für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte ist die Sozialversicherung. Freiberufliche Ärztinnen und Ärzte sind in der Pensions- und Unfallversicherung versichert. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme der Tätigkeit. Sie sind von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht befreit, da über die Kammer eine eigene Vorsorgeeinrichtung genutzt wird. Jedoch haben Sie die Möglichkeit eine Selbstversicherung abzuschließen.

 

Unsere Steuerberatungskanzlei steht Ihnen als kompetente Partnerin zur Seite, um Sie in steuerlichen Angelegenheiten zu entlasten und Ihnen zu helfen, Ihre Praxis wirtschaftlich optimal aufzustellen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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