Beitrags Bild: Grundfreibetrag und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Montag, 14.10.2024

Grundfreibetrag und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Für Unternehmen und Selbstständige spielen Steuerfreibeträge eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Steuerlast. In Österreich gibt es zwei zentrale Freibeträge, die sowohl für kleine Betriebe als auch für größere Unternehmen relevant sind: der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.

 

Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?

Der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag stehen allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten sowie den Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG) zur Verfügung. Die betrieblichen Einkunftsarten umfassen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

 

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag gilt für Gewinne bis zu 33.000 EUR (bis 2023 lag die Grenze bei 30.000 EUR). Für diese Gewinne wird ein Freibetrag in Höhe von 15% des Gewinns gewährt, maximal jedoch 4.950 EUR pro Jahr (bis 2023 lag der Maximalbetrag bei 4.500 EUR). Der Freibetrag wird von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen und amtswegig in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Er erfordert keine Investitionen seitens des Steuerpflichtigen.

 

Was ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?

Sobald der Gewinn die Grenze von 33.000 EUR übersteigt, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser ist gestaffelt (zur Staffelung siehe weiter unten) und abhängig vom Gewinn, der über die 33.000 EUR hinausgeht. Er kann nur dann genutzt werden, wenn im selben Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter („begünstigtes Anlagevermögen“) angeschafft werden (siehe nächsten Punkt).

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Gewinnermittlung durch Pauschalierung erfolgt.

 

Was gilt als begünstigtes Anlagevermögen?

Als begünstigtes Anlagevermögen gelten:

·       Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren

·       Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung von Pensionsrückstellungen entsprechen

Dieses Anlagevermögen muss einem inländischen Betrieb dienen.

 

Für welche Wirtschaftsgüter kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nicht geltend gemacht werden?

Es gibt bestimmte Einschränkungen, für welche Wirtschaftsgüter der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nicht verwendet werden kann. Dazu gehören:

  • PKW und Kombi, mit Ausnahme von Fahrschulfahrzeugen oder Fahrzeugen, die zu mindestens 80% für gewerbliche Personenbeförderung genutzt werden,

  • Luftfahrzeuge,

  • geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 1.000,00, die sofort abgeschrieben werden,

  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,

  • Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen unter dem beherrschenden Einfluss des Steuerpflichtigen erworben wurden, und

  • Wirtschaftsgüter, für die bereits ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie genutzt wurde.

 

Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist begrenzt und je nach Höhe der Gewinne gestaffelt. Bei Gewinnen von 33.000 EUR bis zu 175.000 EUR beträgt der Freibetrag 13%, für Gewinne darüber hinaus gelten folgende Staffelungen:

  • 7% für die nächsten 175.000 EUR,

  • 4,5% für weitere 230.000 EUR.

  • Ab einer Bemessungsgrundlage von 583.000 EUR steht kein weiterer investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zur Verfügung

 

Der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bieten Unternehmen und Selbstständigen in Österreich die Möglichkeit, ihre Steuerlast deutlich zu senken. Während der Grundfreibetrag automatisch gewährt wird, ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag an bestimmte Bedingungen und Investitionen geknüpft. Die richtige Planung und Nutzung dieser Freibeträge kann zu erheblichen Einsparungen führen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Associate

Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.

© 2024 Simplify Tax