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Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unterstützt Neu-Gründeri:innen. Von der zündenden Idee bis zur erfolgreichen eigenen Firma ist es ein weiter Weg. Nutze das Angebot und schütze dich vor teuren Steuersünden.
Die Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) bringt Änderungen bei der Ausstellung von Dienstzetteln und auch schriftlichen Dienstverträgen mit sich. Von vermutlich gravierender Tragweite ist die zwingende arbeitsrechtliche Bestimmung des § 11b AVRAG „Aus-, Fort- und Weiterbildung“. Diese besagt, dass wenn auf Grund eines Gesetzes oder Kollektivvertrags oder des Arbeitsvertrages eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für die Ausübung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit ist, so
Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.
Ein Überblick der im 2. Quartal 2024 anstehenden Fristen und Termine rundet die KlientenINFO Ausgabe 2/2024 ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Wir haben für Sie die unserer Meinung nach für die Praxis besonders relevanten Judikate her-ausgesucht und in kurzer Form dargestellt.
Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde das Mindeststammkapital für eine GmbH auf € 10.000 herabgesetzt. Die daraus resultierende Mindestkörperschaftsteuer beträgt € 125 pro Kalendervierteljahr. Entgegen anderslautender Information noch Ende 2023 sieht das BMF keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung der VZ-Bescheide. Daher wurden die KÖSt-Vorauszahlungen basierend auf der alten Mindestkörperschaftsteuer vorgeschrieben. Für die Berücksichtigung der ab 2024 geltenden geringeren Mindest-KÖSt ist daher noch ein Herabsetzungsantrag bis 30.9.2024 zu stellen.
Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich idR auch, wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat. Anhängig vom Sachverhalt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen.
Die in Österreich und der Slowakei unterschiedliche Einordnung der steuerlichen Einkünfte einer slowakischen Kommanditgesellschaft (KS) – sogenannte „hybride Gesellschaftsform“ – führt dazu, dass Gewinnausschüttungen an eine österreichische natürliche Person als Kom-manditist nicht dem progressiven Einkommensteuertarif in Österreich unterliegen.
In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Fixverzinsung bei Mitarbeiterdarlehen, Anhebung der slowakischen Quellen-steuer und die Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung 2024
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wird die inflationsneutrale Einkommensbesteuerung ab 1.1.2024 neu geregelt. Neben der Anpassung der Tarifstufen
Seit Einführung der ImmoESt im Jahr 2012 beurteilt die Finanzverwaltung die Einlagen in Personengesellschaften wie folgt: Es ist festzustellen, in welchem Ausmaß der Einlegende nach dem Einlagevorgang an der Personengesellschaft vermögensmäßig beteiligt ist („Eigenquote“). Die Beteiligungen der anderen Personen
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Raumes als häusliches Arbeitszimmer ist unter anderem, dass der betreffende Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche bzw berufliche Zwecke genutzt wird. Im gegenständlichen Fall hatte der Arbeitnehmer im Arbeitszimmer private Gegenstände („Flipperapparat, Transportkoffer, Stereoanlage, Wurlitzer, Jukebox“) gelagert. Das BFG erachtete das als unschädlich. Der VwGH bestätigte dies und wies die vom Finanzamt dagegen erhobene Revision zurück.
Bis zum 31.12.2023 können Spenden für das Steuerjahr 2023 geltend gemacht werden. Weitere Tipps zur Jahresendabwicklung sind enthalten.
Wie bereits in unserer Ausgabe 4/2023 berichtet, sieht der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 ua zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 zu senken. Damit entfällt die bisherige Auffüllverpflichtung für gründungsprivilegierte GmbHs.
Im Parlament liegt die Regierungsvorlage des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) vor. Mit dem Gesetz soll vor allem die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden. Spendenbegünstigte Zwecke sollen zukünftig alle Zwecke sein
Am 3.10.2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen zur Begutachtung vorgelegt. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, dass Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von weltweit mindestens € 750 Mio einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15% unterworfen werden.