Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde das Mindeststammkapital für eine GmbH auf € 10.000 herabgesetzt. Die daraus resultierende Mindestkörperschaftsteuer beträgt € 125 pro Kalendervierteljahr. Entgegen anderslautender Information noch Ende 2023 sieht das BMF keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung der VZ-Bescheide. Daher wurden die KÖSt-Vorauszahlungen basierend auf der alten Mindestkörperschaftsteuer vorgeschrieben.
Für die Berücksichtigung der ab 2024 geltenden geringeren Mindest-KÖSt ist daher noch ein Herabsetzungsantrag bis 30.9.2024 zu stellen.
Quelle: © by ÖGSW- Klienten- und KollegenInfo, Stand 8.04.2024
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.