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Mittwoch, 11.12.2024

Weihnachtsgeschenke: Die perfekte Aufmerksamkeit für Kund:innen und Mitarbeiter:innen

Die Weihnachtszeit ist mehr als nur ein festliches Beisammensein – sie bietet auch die perfekte Gelegenheit, Dankbarkeit gegenüber Kund:innen und Mitarbeiter:innen zu zeigen. Weihnachtsgeschenke sind ein Ausdruck der Wertschätzung und können die Bindung zu Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen stärken. Doch bei der Auswahl und der Übergabe von Präsenten gibt es einige steuerliche Feinheiten, die es zu beachten gilt.

Kund:innengeschenke: Werbewirkung zählt

Geschenke an Kund:innen sind ein effektiver Weg, um bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen und zu stärken. Steuerlich werden sie jedoch unterschiedlich behandelt:

  • Werbewirksame Geschenke: Geschenke, die eine klare Werbewirkung entfalten, wie beispielsweise Kugelschreiber, Kalender oder Weinflaschen mit Ihrem Firmenlogo, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei diesen Geschenken steht nämlich die berufliche Tätigkeit und nicht die steuerpflichtige Person im Vordergrund. Achten Sie darauf, dass die Geschenke für die Werbung geeignet sind und tatsächlich eine werbewirksame Wirkung entfalten

  • Wichtig: Geschenke unterliegen der Umsatzsteuer, wenn Vorsteuern geltend gemacht wurden, es sei denn, sie sind von geringem Wert oder Warenmuster. Als geringwertige Geschenke gelten solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von maximal 40 Euro netto pro Empfänger:in und Jahr. Werbemittel wie Kugelschreiber oder Kalender zählen dabei nicht zum Wert des Geschenks und sind von der Grenze ausgenommen.

  • Repräsentationsaufwendungen: Geschenke, die ausschließlich der Repräsentation dienen und keine erkennbare Werbewirkung aufweisen, sind steuerlich nicht abzugsfähig.

  • Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Geschenke – beispielsweise durch Fotos –, um die Werbewirkung für steuerliche Zwecke nachzuweisen.

 

Mitarbeiter:innengeschenke: Steuerfreibeträge nutzen

Geschenke an Mitarbeiter:innen sind ein bewährter Weg, um Motivation und Verbundenheit zu stärken. Doch auch hier gibt es steuerliche Rahmenbedingungen:

  • Sachzuwendungen sind bis maximal EUR 186,00 jährlich pro Mitarbeiter:in steuerfrei. Weitere Sachgeschenke aus anderem Anlass sind mitzuberücksichtigen, Sachzuwendungen für Dienst- und Firmenjubiläum hingegen nicht.

  • Steuerfrei sind ausschließlich Sachzuwendungen. Geldgeschenke sind stets steuerpflichtig. Zu den steuerfreien Sachzuwendungen zählen auch Gutscheine, Geschenkmünzen und ähnliche Präsente, die nicht in Bargeld umgewandelt werden können. Wein als Geschenk ist hier besonders beliebt. Auch Goldmünzen oder Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht, gelten als Sachzuwendung.

  • Die Sachzuwendung darf nicht den Charakter einer individuellen Belohnung darstellen (z.B. wegen guter Leistung, Geburtstag). Es muss ich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter:innen aus bestimmten Anlässen handeln.

  • Kosten für Weihnachtsfeiern sind bis zu EUR 365,00 pro Jahr pro Mitarbeiter:in steuerfrei. Diese Veranstaltungen stärken nicht nur den Teamgeist, sondern bieten auch Gelegenheit, kleine Geschenke wie Wein zu verschenken und so Ihre Wertschätzung zu zeigen.

 

Edle Tropfen als ideale Weihnachtspräsente

Wein ist ein zeitloses und vielseitiges Geschenk, das sowohl bei Kund:innen als auch bei Mitarbeiter:innen gerne gesehen ist. Mit einem ansprechenden Design und Ihrem Firmenlogo versehen, kombiniert er Genuss mit subtiler Werbung – und ist damit steuerlich vorteilhaft. Diese Kombination aus persönlicher Geste und geschickter Werbung macht Wein zu einem idealen Geschenk – sowohl aus geschäftlicher als auch aus steuerlicher Sicht. Darüber hinaus bietet Wein eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihr Weihnachtsgeschenk etwas persönlicher und dennoch professionell zu gestalten – besonders, wenn Sie eine kleine, stilvolle Botschaft oder ein Dankeschön beilegen.

Ein hochwertiger Wein aus regionalen Quellen ist nicht nur ein passendes Geschenk, sondern auch eine Möglichkeit, die lokale Wirtschaft zu fördern. Deshalb unterstützt Simplify Tax Steuerberatung aufstrebende Jungunternehmer, die in diesem Bereich tätig sind; darunter zum Beispiel OENUM Wines & Spirits e.U. Anfragen und Bestellungen werden bereits jetzt unter wein@oenum.at und in Kürze auch unter http://oenum.at/ entgegengenommen.

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Weihnachtsgeschenke bieten eine hervorragende Gelegenheit, Dankbarkeit zu zeigen und Beziehungen zu vertiefen. Mit gut gewählten Präsenten können Sie nicht nur Ihre Wertschätzung ausdrücken, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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