SOZIALVERSICHERUNGSWERTE FÜR 2025
SOZIALVERSICHERUNGSWERTE FÜR 2025 DIENSTNEHMER (ASVG)
(1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw. 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.
(2) Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) von 2,95 % beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis
€ 2.074 Null, über € 2.074 bis € 2.262,1 % und über € 2.262 bis € 2.451,2 %.
(3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten.
(4) UV 1,1 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 19,4 %.
(5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage.
(6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen 65. und 68. Lebensjahr.
SOZIALVERSICHERUNGSWERTE FÜR 2025 GEWERBETREIBENDE/SONSTIGE SELBSTÄNDIGE (GSVG/FSVG)
KAMMERUMLAGE 2 – ZUSCHLAG ZUM DIENSTGEBERBEITRAG
2025 wird die Kammerumlage der Länderkammer in Niederösterreich gesenkt.
KOMMUNALSTEUER
Die Kommunalsteuer beträgt weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage. Die mit festen Sätzen versteuerte Start-up-Mitarbeiterbeteiligung ist von der Kommunalsteuer befreit.
AUSGLEICHSTAXE 2025
Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:
Quelle: © by ÖGSW- Klienten- und KollegenInfo, Stand 31.01.2025
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.