Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten bei Kindern steuerlich geltend machen
Krankheitskosten für Kinder können für Eltern eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen. Das österreichische Steuerrecht sieht jedoch vor, dass bestimmte Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Dadurch kann die steuerliche Belastung reduziert werden, sofern die Kosten gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Nach § 34 Einkommensteuergesetz können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Außergewöhnlichkeit: Die Kosten müssen höher sein als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse entstehen.
Zwangsläufigkeit: Die Kosten dürfen nicht freiwillig entstehen, sondern müssen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich sein (z. B. ärztliche Verordnung).
Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Kosten müssen eine gewisse Belastung im Verhältnis zum Einkommen darstellen und den zumutbaren Selbstbehalt übersteigen.
Selbsttragung: Die Ausgaben müssen vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden.
Absetzbare Kosten
Arzt- und Spitalskosten: Behandlung durch Ärzte, Krankenhausaufenthalte, Operationen.
Medikamente und Heilbehelfe: Verschreibungspflichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe.
Therapien und Rehabilitation: Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie.
Spezialbehandlungen: Zahnspangen, kieferorthopädische Behandlungen, alternative Heilmethoden, wenn ärztlich verordnet.
Fahrtkosten zu Behandlungen: Kilometergeld für notwendige Fahrten ins Spital oder zu Ärzten.
Nicht absetzbare Kosten
Kosten für Wellness oder alternative Heilmethoden ohne ärztliche Verordnung.
Freiwillige Sonderausgaben, wie private Zusatzversicherungen.
Selbstverschuldete Krankheitskosten (z. B. Alkohol- oder Drogentherapie ohne medizinische Notwendigkeit).
Selbstbehalt – Wann gibt es eine steuerliche Entlastung?
Die Krankheitskosten sind nur dann absetzbar, wenn sie den Selbstbehalt überschreiten.
Der Selbstbehalt hängt vom Einkommen ab:
Bis € 7.300: 6 %
€ 7.300 – € 14.600: 8 %
€ 14.600 – € 36.400: 10 %
Über € 36.400: 12 %
Ohne Selbstbehalt:
Bei Behinderungen des Kindes mit amtlichem Bescheid (§ 35 EStG).
Pflegekosten bei bestimmten Erkrankungen.
Besonderheiten bei Behinderungen des Kindes
Behinderung bis 24 %: Tatsächliche behinderungsbedingte Aufwendungen sind berücksichtigungsfähig, jedoch nur absetzbar, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen.
Behinderung von 25 bis 49 %: Krankheitskosten sind ohne Selbstbehalt absetzbar, sofern sie unter "Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung" fallen. Ein pauschaler Freibetrag steht jedoch nicht zu, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Behinderung ab 50 %:
Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.
Wahlweise können entweder die tatsächlichen Aufwendungen (abzüglich Pflegegeld) oder ein Freibetrag von € 262 monatlich geltend gemacht werden.
Weitere abzugsfähige Kosten:
- Aufwendungen für Hillfsmittel.
- Kosten für Heilbehandlung.
- Kosten für eine Sonder-, Pflege- oder Behindertenschule bzw. eine Behindertenwerkstätte.
Wie werden die Kosten geltend gemacht?
In der Arbeitnehmerveranlagung (L1-Formular) unter "außergewöhnliche Belastungen" eintragen.
Belege und ärztliche Bestätigungen aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.
Krankheitskosten für Kinder können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Dank der Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Erleichterung erhalten. Besonders wichtig ist die Dokumentation der Ausgaben und die Kenntnis der Regelungen rund um den Selbstbehalt und die Sonderregelungen für behinderte Kinder.
Associate
Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.