Beitrags Bild: Mehrkindzuschlag: Unterstützung für Familien mit mehreren Kindern
Montag, 24.02.2025

Mehrkindzuschlag: Unterstützung für Familien mit mehreren Kindern

Familien mit mehreren Kindern stehen oft vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Der Mehrkindzuschlag ist eine gezielte staatliche Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Familien mit mindestens drei Kindern zu entlasten und ihnen ein Stück mehr finanzielle Sicherheit zu geben.

Was ist der Mehrkindzuschlag?

 

Der Mehrkindzuschlag ist eine monatliche Zusatzleistung in Höhe von 24,40 Euro pro Kind ab dem dritten Kind. Für das Jahr 2024 beträgt der Zuschlag 23,30 Euro. Diese Leistung muss jährlich neu beantragt werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung ausgezahlt. Für Familien ohne steuerpflichtiges Einkommen ist eine direkte Auszahlung möglich.

Voraussetzungen für den Mehrkindzuschlag

Um den Mehrkindzuschlag zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Familienbeihilfebezug für mindestens drei Kinder: Die Leistung steht nur Familien zu, die für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe erhalten.

  2. Einkommensgrenze:

    • Das zu versteuernde Familieneinkommen des Vorjahres darf 55.000 Euro nicht überschreiten.

    • Wenn Eltern in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft leben, wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt.

  3. Rückwirkende Beantragung: Der Mehrkindzuschlag kann rückwirkend bis zu fünf Jahre ab Antragstellung gewährt werden.

Wie wird der Mehrkindzuschlag beantragt?

Wichtig ist: Der Mehrkindzuschlag wird nur auf Antrag gewährt! Wird kein Antrag gestellt, so kann auch kein Zuschlag gewährt werden.

Der Mehrkindzuschlag wird in der Regel im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung beantragt. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Formulare: Die erforderlichen Formulare stehen online auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung:

    • L1 für die Arbeitnehmerveranlagung,

    • E1 für die Einkommensteuererklärung,

    • E4, wenn kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt (z. B. in Karenz oder bei Arbeitslosigkeit).

  2. Einreichung: Die ausgefüllten Formulare können elektronisch über FinanzOnline eingereicht oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

  3. Nachweise: Sollten Kinder aus unterschiedlichen Haushalten zusammengerechnet werden, ist eine Verzichtserklärung eines Elternteils beizulegen.

Hinweise zur Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt über das Finanzamt Österreich.

  • Familien erhalten einen separaten Bescheid, in dem die Gewährung des Mehrkindzuschlags bestätigt wird.

  • Der Zuschlag wird entweder der Mutter oder dem Vater ausgezahlt. In Fällen, in denen beide Elternteile Familienbeihilfe für unterschiedliche Kinder beziehen, müssen sie sich einigen, wer den Zuschlag erhält.

 

Der Mehrkindzuschlag ist eine wertvolle finanzielle Hilfe für Familien mit drei oder mehr Kindern. Er bietet eine kleine, aber wichtige Entlastung bei den Lebenshaltungskosten und unterstützt die Förderung von Familienfreundlichkeit. Eine rechtzeitige Beantragung, die Einhaltung der Einkommensgrenze und die korrekte Einreichung der Unterlagen sind entscheidend, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

 

Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Associate

Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.

© 2024 Simplify Tax