Praxisgründung und -führung
Steuerliche Beratung bei der Gründung und dem Betrieb einer Ärzt:innenpraxis ist unerlässlich, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Steuerliche Beratung bei der Gründung und dem Betrieb einer Ärzt:innenpraxis ist unerlässlich, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Die Gründung einer Ärzt:innenpraxis bringt eine Reihe spezifischer steuerlicher Herausforderungen und Überlegungen mit sich. Eine professionelle steuerliche Beratung kann hierbei entscheidend sein, um effizient und rechtskonform zu handeln. Folgende Punkte sind besonders relevant:
Die Wahl der Rechtsform (zum Beispiel Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) hat signifikante steuerliche Implikationen. Je nach Rechtsform variieren die Besteuerung des Einkommens, die Handhabung von Gewinnen und Verlusten sowie die Sozialversicherungspflichten.
Medizinische Leistungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie der Heilbehandlung dienen. Andere Leistungen, wie zum Beispiel kosmetische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, können jedoch umsatzsteuerpflichtig sein.
Für die Anschaffung von Praxisausstattung und medizinischen Geräten können Abschreibungen geltend gemacht werden. Diese reduzieren das zu versteuernde Einkommen und sind daher ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung.
Es ist wichtig, alle möglichen Betriebsausgaben zu kennen, die abgesetzt werden können, darunter Miete, Versicherungen, Personal, Fortbildungskosten und andere laufende Betriebskosten.
Sofern die Praxis umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, kann sie die Vorsteuer aus ihren Eingangsleistungen abziehen. Dies betrifft vor allem die Anschaffung von Geräten und Materialien.
Die Anstellung von Personal führt zu weiteren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.
Langfristig sollte auch die steuerliche Planung hinsichtlich eines möglichen Praxisverkaufs oder einer Praxisübergabe bedacht werden. Hier spielen Aspekte wie die Besteuerung des Praxiswerts und die steuerlichen Folgen des Verkaufs eine Rolle.
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