Новости финансов и налогов
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Die Wahl eines geeigneten Steuerberaters ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Unternehmen und Selbstständige. Der Steuerberater ist nicht nur ein Experte für Steuerfragen, sondern hilft auch bei strategischen Finanzentscheidungen, Buchhaltungsaufgaben. Er unterstützt Sie genauso bei der Sicherung und Optimierung des wirtschaftlichen Erfolgs. Gerade in Wien gibt es eine Vielzahl von Steuerberatern, doch nicht jeder passt zu den individuellen Anforderungen eines Unternehmens. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie den passenden Steuerberater in Wien finden und worauf man bei der Auswahl besonders achten sollte.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ mit dem Ziel, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen, wobei auch Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche geschaffen werden.
Eine Anpassung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Nettoumsatz um ca 25% betref-fend die Einteilung von Wirtschaftseinheiten nach ihrer Größe wurde erstmals seit dem RÄG 2014 durch eine delegierte Richtlinie der EU- Kommission mit Wirkung ab dem 1.1.2024 vor-genommen.
Damit Sie keine Fristen zwischen Ende Juni und Ende September 2024 versäumen, emp-fiehlt es sich, einen Blick auf die folge¬nde Terminübersicht zu werfen. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2024 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.
Bei Umgründungen, die ab dem 1.1.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG zwingend elektronisch über FinanzOnline durch-zuführen. Dieses Formular ist über FinanzOnline unter „Weitere Services“, Unterpunkt „Anträ-ge“ auffindbar. Die Anzeige hat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Umgründungs-stichtags
Seit April 2021 gibt es arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice, also in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers. Entsprechende Regelungen sollen künftig auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern an einem anderen Ort (zB Urlaubsort, Kaffeehaus) Telearbeit erbringt.
Schüler und Studenten sind froh, in den Ferien einen lukrativen Ferienjob zu finden. Für die Eltern stellt sich die Frage, wieviel (studierende) Kinder verdienen dürfen, ohne dass Gefahr für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Studienbeihilfe besteht.
Am 3.5.2024 hat das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) veröffentlicht. Das AbgÄG 2024 zielt auf die Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigte, die Ökologisierung des Steuerrechts, die Stärkung der Rechtssicherheit und die Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben ab und dient der Verwaltungsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten. Da es sich um einen Begutachtungsentwurf handelt, möchten wir Ihnen nur einzelne geplante Themen aufzeigen. Nähere Informationen zu den Highlights folgen nach der endgültigen Gesetzwerdung.
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unterstützt Neu-Gründeri:innen. Von der zündenden Idee bis zur erfolgreichen eigenen Firma ist es ein weiter Weg. Nutze das Angebot und schütze dich vor teuren Steuersünden.
Ein Überblick der im 2. Quartal 2024 anstehenden Fristen und Termine rundet die KlientenINFO Ausgabe 2/2024 ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Wir haben für Sie die unserer Meinung nach für die Praxis besonders relevanten Judikate her-ausgesucht und in kurzer Form dargestellt.
Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde das Mindeststammkapital für eine GmbH auf € 10.000 herabgesetzt. Die daraus resultierende Mindestkörperschaftsteuer beträgt € 125 pro Kalendervierteljahr. Entgegen anderslautender Information noch Ende 2023 sieht das BMF keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung der VZ-Bescheide. Daher wurden die KÖSt-Vorauszahlungen basierend auf der alten Mindestkörperschaftsteuer vorgeschrieben. Für die Berücksichtigung der ab 2024 geltenden geringeren Mindest-KÖSt ist daher noch ein Herabsetzungsantrag bis 30.9.2024 zu stellen.
Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.
Die Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) bringt Änderungen bei der Ausstellung von Dienstzetteln und auch schriftlichen Dienstverträgen mit sich. Von vermutlich gravierender Tragweite ist die zwingende arbeitsrechtliche Bestimmung des § 11b AVRAG „Aus-, Fort- und Weiterbildung“. Diese besagt, dass wenn auf Grund eines Gesetzes oder Kollektivvertrags oder des Arbeitsvertrages eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für die Ausübung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit ist, so
Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich idR auch, wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat. Anhängig vom Sachverhalt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen.
In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Fixverzinsung bei Mitarbeiterdarlehen, Anhebung der slowakischen Quellen-steuer und die Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung 2024
Die in Österreich und der Slowakei unterschiedliche Einordnung der steuerlichen Einkünfte einer slowakischen Kommanditgesellschaft (KS) – sogenannte „hybride Gesellschaftsform“ – führt dazu, dass Gewinnausschüttungen an eine österreichische natürliche Person als Kom-manditist nicht dem progressiven Einkommensteuertarif in Österreich unterliegen.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wird die inflationsneutrale Einkommensbesteuerung ab 1.1.2024 neu geregelt. Neben der Anpassung der Tarifstufen
Seit Einführung der ImmoESt im Jahr 2012 beurteilt die Finanzverwaltung die Einlagen in Personengesellschaften wie folgt: Es ist festzustellen, in welchem Ausmaß der Einlegende nach dem Einlagevorgang an der Personengesellschaft vermögensmäßig beteiligt ist („Eigenquote“). Die Beteiligungen der anderen Personen