Beitrags Bild: Änderungen bei der Beschäftigung von ukrainischen „Vertriebenen“
Montag, 07.10.2024

Änderungen bei der Beschäftigung von ukrainischen „Vertriebenen“

Aktuelle Rechtslage:

Aktuell dürfen ukrainische Vertriebene, die im Besitz einer sogenannten Blauen Karte ("Ausweis für Vertriebene") sind, ohne weitere Beschäftigungsbewilligung am österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden.

Änderungen ab März 2026:

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde bis 4. März 2026 verlängert. Bis zu diesem Datum können sich ukrainische Vertriebene daher jedenfalls legal in Österreich aufhalten und mit einer blauen Karte auch legal arbeiten. Bereits ausgestellte blaue Karten mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer werden automatisch bis 4. März 2026 verlängert.

Erfolgt keine Verlängerung dieses Aufenthaltsrechtes über den 4. März 2026 hinaus, wäre der Aufenthalt (und somit eine Beschäftigung) in Österreich ab 5. März 2026 nicht mehr legal.

Ukrainische Vertriebene, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen haben jedoch die Möglichkeit bereits am 1. Oktober 2024 eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine zu beantragen. Die RWR-Karte plus berechtigt zum Aufenthalt sowie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Weiters gilt ein Aufenthalt mit der „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ als Niederlassung. D.h. nach fünf Jahren kann die/der Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bei Erfüllung der Voraussetzungen den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ erwerben. Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus wird für 12 Monate ausgestellt, wenn der Reisepass für mindestens ebenso lange gültig ist. Danach sind entsprechende Verlängerungen zu beantragen. Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen wäre eine Ausstellung auf drei Jahre möglich.

Zuständig ist in Wien die MA 35, in den Bundesländern, mit Ausnahme der Steiermark ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes zuständig. In der Steiermark ist die Bezirkshauptmannschaft, bzw. in Graz der Landeshauptmann, zuständig.

Voraussetzungen für Antragssteller:innen:

Damit ein Antrag erfolgreich ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfüllung einer Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten, innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich. Diese Beschäftigung muss über der Geringfügigkeitsgrenze ausgeübt worden sein.

  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau A1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

  • Nachweis, dass der eigene Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt von allfälligen Familienangehörigen in Österreich gesichert ist und ein bestimmtes Einkommen erreicht wird.

Kosten der Rot-Weiß-Rot-Karte plus:

Für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus fallen folgende Kosten an:

  • 160 Euro für die RWR-Karte plus

  • zusätzlich je EUR 7,20 bzw. EUR 14,30 für Personenstandsurkunden und Reisedokumente

Wenn Arbeitnehmer:innen die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten, können folgende Personen ein Aufenthaltsrecht ableiten:

  • Die Person, mit der die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verheiratet oder verpartnert sind, wenn beide Personen über 21 Jahre alt sind.

  • Die leiblichen Kinder, Adoptivkinder oder Stiefkinder, wenn die Kinder unter 18 Jahre alt und unverheiratet sind.

Empfehlung:

Sollten Sie ukrainische Vertriebene mit einer blauen Karte beschäftigen, ist zu empfehlen den Antrag auf Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus bei Erfüllung der Voraussetzungen zu stellen, um einen Zugang zum Arbeitsmarkt ab 4.3.2026 sicherzustellen.

Mit einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ besteht für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen Klarheit, dass ein Aufenthalt und eine Beschäftigung nach dem Ende des Aufenthaltsrechts für Vertriebene in Österreich weiter möglich sind.

Quelle: JPS | personal verrechnungs gmbh

Mag. Dimitar Zlatev
Mag. Dimitar Zlatev
Managing Director | Steuerberater

Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.

© 2024 Simplify Tax