Ausweitung Härtefall-Fonds

In der ersten Phase der Härtefall – Fonds wird den Selbständigen Schnellhilfe bis zu 1.000 € geleistet. Am 2.4.2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefall-Fonds bekannt gegeben. Im Folgenden haben wir für Sie alle Informationen zusammengefasst:

Verbesserungen:

  • Der Kreis der Bezieher wurde ausgeweitet. Somit erhalten mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds;
  • Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
  • Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
  • Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem „Erste-Hilfe-Fonds“ einen Pauschalbetrag beziehen.

Höhe der Forderung:

Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate der Verdienstentgang – gesamt bis zu 6.000 Euro – abgefedert.

Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4. sein. Der Förderzuschuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet.

Weitere Infos dazu finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter bmf.gv.at.

Der Härtefall-Fonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung an den Vergabekriterien des Corona-Hilfs-Fonds.

Alle Infos dazu finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich unter https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html.

Antragsberechtigung:

Der Härtefall-Fond ist weiterhin unverändert für Unternehmerinnen und Unternehmer vorgesehen. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung.

Antragsberechtigt sind weiterhin folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z. B. im Gesundheitsbereich) 

Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird über die Agrarmarkt Austria abgewickelt. Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der Förderung behilflich. Um dies tun zu können, bitte wir um ausdrückliche Auftragserteilung. Bei Fragen, können Sie sich gerne an uns per E-Mail oder Telefon wenden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Simplify Tax Steuerberatung Team